From collectables to cars, buy and sell all kinds of items on eBayWelcome! Sign in or register
aAdvanced Search
Popular products
No suggestions.

  Home > eBay Shops > JA-HAA OCASSIONEN> About the Seller Add to My Favourite Shops
 JA-HAA OCASSIONEN eBay Shop 
JA-HAA OCASSIONEN
Maintained by:   ja-haa( 3701Feedback score is 1000 to 4,999) About MeMember has an eBay Shop
GARTENARTIKEL ELEKTRWERKZEUG WERKZEUG HAUSHALT GESCHIRR MULTIMEDIA ELEKTRONIK AGRAR KLEIDUNG LAMPEN COMPUTER LAGER DEKORATION
About the Seller
Rechtliche Information: Alle angebotenen Artikel von mir sind inklusive MwSt. und zzgl. Versandkosten. Die jeweiligen Versandkosten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung! Alle Informationen hinsichtlich des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses finden Sie auf meiner Mich-Seite ebenso die Versandkosten für Käufer aus dem Ausland!
Go back Back to previous page 

Neue Seite 7 Neue Seite 1

Sehr geehrter Kunde, mit der folgenden Kundeninformationsseite kommen wir unseren gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nach. Damit Ihnen diese Informationen auch jederzeit Offline zugänglich sind, sollten Sie diese ausdrucken. -

< Neue Seite 4

Die aufgeführten Marken-, Firmen und Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers. Sie dienen lediglich der Beschreibung sowie der eindeutigen Identifikation des beschriebenen Artikels

 

 

Datenschutzhinweis:

Bei einem Kauf werden Ihre personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an uns übermittelt.

Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt, bis auf die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen, nicht. Ihre Daten werden gelöscht, sobald Sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind.

 

 
Rücknahme und Entsorgung Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem Bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an Internethandel Ja-haa Ocassionen Geschäftsführerin Jasmin Haasler Westenfelder Str 103 44867 Bochum j.haasler@gmx.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei zurück, es entstehen nur unnötige Kosten, die ich Ihnen gegebenenfalls in Rechnung stellen muss. Ab einem Warenwert von 40€ übernehme ich selbstverständlich die Kosten der Rücksendung. Legen Sie am besten der Retoure Ihre Kontoverbindung bei oder mailen Sie mir diese, damit ich Ihnen Ihre Auslagen zurück überweisen kann.  

 

 

 

 

Wir versenden nur in die unten aufgeführten Länder:

Keine Lieferung an Inseln

die Preise verstehen sich in Euro inklusive MWST:

 

 

Länder            bis 6kg   bis 12kg   bis 18kg   bis 30kg

 

 

Belgien               11,90      14,90      20,90      27,90 

Niederlande        11,90      14,90      20,90      27,90

Luxemburg          11,90      14,90      20,90      27,90

Dänemark          14,90      18,90      23,90      28,90

Frankreich          17,90      21,90      25,90      32,90

Großbritannien    18,90      22,90      26,90      33,90

Italien                  17,90      21,90      26,90      32,90

Norwegen           30,90      34,90      39,90      47,90

Polen                  24,90      25,90      30,90      41,90

Österreich            11,90      15,90      19,90      25,90

 

 

abg

 

Nachfolgend können Sie Sich nocheinmal über das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Anbieter und Käufer informieren wie sie in den AGBs von Ebay, insbesondere auf die §§ 10 und 11 beschrieben worden sind:

 

 

 

 

 

 § 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

1.      Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

2.      Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.

3.      Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.

4.      Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.

5.      Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.

6.      Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.

7.      Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind.

8.      Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.).

9.      Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.

10.  Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben.

§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“

1.      Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.

2.      In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit.

3.      Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über PayPal.

 

abg

 

Nachfolgend können Sie Sich nocheinmal über das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Anbieter und Käufer informieren wie sie in den AGBs von Ebay, insbesondere auf die §§ 10 und 11 beschrieben worden sind:

 

 

 

 

 

 § 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

1.      Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

2.      Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.

3.      Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.

4.      Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.

5.      Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.

6.      Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.

7.      Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind.

8.      Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.).

9.      Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.

10.  Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben.

§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“

1.      Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.

2.      In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit.

3.      Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über PayPal.

 

abg

 

Nachfolgend können Sie Sich noch einmal über das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Anbieter und Käufer informieren wie sie in den AGBs von Ebay, insbesondere auf die §§ 10 und 11 beschrieben worden sind:

 

 § 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

1.      Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

2.      Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.

3.      Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.

4.      Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.

5.      Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus.

6.      Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.

7.      Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich berechtigt sind.

8.      Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B. Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.).

9.      Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.

10.  Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben.

§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“

1.      Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.

2.      In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit.

3.      Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses über PayPal.

 

Neue Seite 2


View this member's Reviews & Guides.

View this member's My World page.

To create your own About Me page, click here.


About eBay | Announcements | Safety Centre | Partner Centre | VeRO: Protecting Intellectual Property | Policies | Feedback Forum | Site Map | Help
Copyright © 1995-2009 eBay Inc. All Rights Reserved. Designated trademarks and brands are the property of their respective owners. Use of this Web site constitutes acceptance of the eBay User Agreement and Privacy Policy.
eBay official time