Neue Seite 7
Neue Seite 1
Sehr geehrter Kunde, mit der folgenden
Kundeninformationsseite kommen wir unseren gesetzlichen Informations- und
Belehrungspflichten nach. Damit Ihnen diese Informationen auch jederzeit Offline
zugänglich sind, sollten Sie diese ausdrucken. -
<
Neue Seite 4
Die aufgeführten Marken-, Firmen und Warenzeichen sind
Eigentum des jeweiligen Herstellers. Sie dienen lediglich der Beschreibung sowie
der eindeutigen Identifikation des beschriebenen Artikels
Datenschutzhinweis:
Bei einem Kauf werden Ihre personenbezogenen Daten (Name
und Adresse) an uns übermittelt.
Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt, bis auf die
im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen, nicht. Ihre Daten werden
gelöscht, sobald Sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind.
Rücknahme und Entsorgung
Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem Bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz angeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an
Internethandel Ja-haa Ocassionen
Geschäftsführerin Jasmin Haasler
Westenfelder Str 103
44867 Bochum
j.haasler@gmx.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei zurück, es entstehen nur unnötige Kosten, die ich Ihnen gegebenenfalls in Rechnung stellen muss. Ab einem Warenwert von 40€ übernehme ich selbstverständlich die Kosten der Rücksendung. Legen Sie am besten der Retoure Ihre Kontoverbindung bei oder mailen Sie mir diese, damit ich Ihnen Ihre Auslagen zurück überweisen kann.
Wir versenden nur in die unten aufgeführten Länder:
Keine Lieferung an Inseln
die Preise verstehen sich in Euro inklusive MWST:
Länder bis 6kg bis 12kg bis 18kg bis 30kg
Belgien
11,90 14,90 20,90
27,90
Niederlande
11,90 14,90 20,90 27,90
Luxemburg
11,90 14,90 20,90 27,90
Dänemark 14,90 18,90 23,90 28,90
Frankreich 17,90 21,90 25,90 32,90
Großbritannien 18,90 22,90 26,90 33,90
Italien 17,90 21,90 26,90 32,90
Norwegen
30,90 34,90 39,90 47,90
Polen 24,90 25,90 30,90 41,90
Österreich 11,90 15,90 19,90 25,90
abg
Nachfolgend können Sie Sich nocheinmal über das
Zustandekommen eines Vertrages zwischen Anbieter und Käufer informieren wie sie
in den AGBs von Ebay, insbesondere auf die §§ 10 und 11 beschrieben worden sind:
§ 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option,
Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
1.
Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat
Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über
diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist
(Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der
Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an.
Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein
höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des
Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein
Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war
gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden
Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem
Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder
Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und
Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
2.
Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das
Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den
Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern
verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot
automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender
bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.
3.
Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen
Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein
Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf
der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.
4.
Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option
Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über
den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne
Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis)
zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem
Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben
wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht
erreicht haben.
5.
Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied
den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art
und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten,
nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt
auch über die Angebotsdauer hinaus.
6.
Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von
Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte
Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter
untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.
7.
Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich
berechtigt sind.
8.
Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu
veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge
angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B.
Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.).
9.
Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse
(z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
10.
Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und
Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der
Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen
Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot
an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein
eBay zugestimmt haben.
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel),
Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“
1.
Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein,
gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem
angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein
Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
2.
In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option
„Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot
machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann
einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend
und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann
zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über
die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis.
Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre
Gültigkeit.
3.
Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem
Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des
Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses
über PayPal.
abg
Nachfolgend können Sie Sich nocheinmal über das
Zustandekommen eines Vertrages zwischen Anbieter und Käufer informieren wie sie
in den AGBs von Ebay, insbesondere auf die §§ 10 und 11 beschrieben worden sind:
§ 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option,
Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
1.
Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat
Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über
diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist
(Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der
Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an.
Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein
höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des
Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein
Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war
gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden
Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem
Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder
Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und
Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
2.
Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das
Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den
Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern
verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot
automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender
bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.
3.
Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen
Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein
Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf
der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.
4.
Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option
Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über
den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne
Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis)
zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem
Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben
wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht
erreicht haben.
5.
Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied
den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art
und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten,
nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt
auch über die Angebotsdauer hinaus.
6.
Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von
Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte
Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter
untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.
7.
Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich
berechtigt sind.
8.
Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu
veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge
angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B.
Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.).
9.
Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse
(z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
10.
Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und
Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der
Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen
Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot
an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein
eBay zugestimmt haben.
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel),
Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“
1.
Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein,
gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem
angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein
Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
2.
In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option
„Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot
machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann
einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend
und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann
zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über
die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis.
Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre
Gültigkeit.
3.
Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem
Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des
Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses
über PayPal.
abg
Nachfolgend können Sie Sich noch einmal über das
Zustandekommen eines Vertrages zwischen Anbieter und Käufer informieren wie sie
in den AGBs von Ebay, insbesondere auf die §§ 10 und 11 beschrieben worden sind:
§ 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option,
Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
1.
Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat
Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über
diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist
(Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der
Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an.
Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein
höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des
Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein
Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war
gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden
Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem
Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder
Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und
Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
2.
Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das
Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den
Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern
verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot
automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender
bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.
3.
Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen
Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein
Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf
der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.
4.
Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option
Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über
den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne
Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis)
zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem
Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben
wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht
erreicht haben.
5.
Solange ein Artikel in einer Auktion angeboten wird, darf ein Mitglied
den Bietern, die auf diesen Artikel geboten haben, Artikel vergleichbarer Art
und Güte nur in Form eines auf der eBay-Website eingestellten Angebots anbieten,
nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail (Abziehen von Bietern). Dies gilt
auch über die Angebotsdauer hinaus.
6.
Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von
Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte
Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter
untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.
7.
Bieter dürfen ein Gebot nur dann zurücknehmen, wenn sie dazu gesetzlich
berechtigt sind.
8.
Anbieter haben die Möglichkeit, eine Auktion als Multiauktion zu
veranstalten. In einer Multiauktion kann ein Artikel in beliebiger Menge
angeboten werden, wobei alle Artikel von gleicher Art und Güte sein müssen (z.B.
Größe, Farbe, Muster, Fabrikat usw.).
9.
Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse
(z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
10.
Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und
Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der
Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen
Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot
an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein
eBay zugestimmt haben.
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel),
Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“
1.
Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein,
gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem
angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein
Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
2.
In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option
„Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot
machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann
einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend
und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann
zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über
die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis.
Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre
Gültigkeit.
3.
Bei Sofort-Kaufen-Artikeln können Anbieter festlegen, dass bei ihrem
Angebot eine sofortige Bezahlung erforderlich ist. Der Leistungsanspruch des
Käufers entsteht dabei erst nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsprozesses
über PayPal.
Neue Seite 2
View this member's Reviews & Guides.
View this member's My World page.
To create your own About Me page, click here.
|